Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)
der Maxxus GROUP GmbH & Co. KG
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)
Maxxus GROUP GmbH & Co.
KG
Hans-Böckler-Str. 5
64521 Groß-Gerau/Germany
Telefon: (+49) 61 52 927-0
Telefax: (+49) 61 52 9272-22
E-Mail: info@maxxus.de
vertreten durch die Maxxus™ Verwaltungs GmbH (HRB 55031), diese vertreten durch deren Geschäftsführer: Jürgen
Schuchmann;
I. Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen
zwischen der Firma Maxxus™ Group GmbH & Co. KG (nachfolgend „MAXXUS“),
und ihren Kunden für die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen.
(2) Von nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gilt der Abschnitt II.
ausschließlich für Geschäfte mit Verbrauchern. Verbraucher ist
jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt,
der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann.
(3) Für Unternehmer gelten ausschließlich die im Abschnitt III. aufgeführten
Verkaufs- und Lieferbedingungen für Unternehmer.
II. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Verbraucher
II. 1. Angebot – Angebotsunterlagen
(a) Die Darstellung des Sortiments von MAXXUS auf Internetseiten, in Katalogen
oder in der Auslage stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche
Offerte dar.
(b) Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich
gesetzlicher Mehrwertsteuer, jedoch ausschließlich Versandkosten und sonstiger
Nebenleistungen (wie Installation, gesondertes Zubehör usw.).
(c) Der Kunde bestellt die von ihm gewünschte Ware durch Absendung oder
Übergabe der für den Bestellvorgang erforderlichen Informationen.
Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Ein Vertrag
kommt zustande, wenn MAXXUS das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch Zusendung
der Ware oder individuelle Auftragsbestätigung. Automatisch versandte Bestätigungen
über den Erhalt einer Bestellung dienen lediglich der Information des Kunden
und stellen keine Vertragsannahme dar.
(d) MAXXUS ist berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.
(e) Vorstehendes gilt nicht für die Abwicklung von Rechtsgeschäften
über Online-Marktplätze und/oder Online-Auktionen. Hier gelten hinsichtlich
des Vertragsschlusses jeweils ausschließlich die AGB des jeweiligen Marktplatz-
oder Auktionsbetreibers.
(f) Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle angebotenen Artikel,
ausschließlich für den Einsatz und die Nutzung im privaten Bereich
(Heimfitness) bestimmt.
II. 2. Aufrechnung – Fälligkeit
(a) Unsere Rechnungen sind nach den gesetzlichen Vorschriften zur Zahlung
fällig.
(b) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt,
als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
II. 3. Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Maxxus Group GmbH & Co KG, Hans-Böckler-Strasse 5, 64521 Gross Gerau.
Email: info@maxxus.de. Fax: 06152-927-222
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
II. 4. Mängelhaftung
(a) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt
mit Übergabe der Ware.
(b) Bei gebrauchten Kaufgegenständen beträgt die Verjährungsfrist
für Mängelansprüche ein Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang.
(c) Die Gewährleistung gilt nur zugunsten des Erstkäufers; die Abtretung
oder Verpfändung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.
(d) Erfolgt eine unberechtigte Mängelrüge grob fahrlässig oder
vorsätzlich, hat der Käufer einen pauschalierten Aufwendungsersatz
in Höhe von 50,00 € zu erstatten. Dem Kunden bleibt nachgelassen nachzuweisen,
dass tatsächlich ein niedrigerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
MAXXUS behält sich den Nachweis und die Geltendmachung höherer Aufwendungen
vor.
II. 5. Eigentumsvorbehalt
(a) Maxxus behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang
aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
(b) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere
ist er verpflichtet, die Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen gemäß
(a) auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend
zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich
sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Maxxus
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
II. 6. Datenschutz
(a) Zur Auftragsabwicklung speichern wir die personenbezogenen Daten und geben
sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter. Der Kunde stimmt dieser Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
(b) Der Vertragstext wird gespeichert und kann auch nach Vertragsschluss noch
eingesehen werden.
(c) Der Kunde kann der oben genannten Nutzung und/oder Verarbeitung seiner Daten
jederzeit durch Mitteilung an Maxxus™ GROUP GmbH & Co. KG, Hans-Böckler-Str.
5, 64521 Groß-Gerau widersprechen bzw. seine Einwilligung widerrufen.
Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs werden die hiervon betroffenen Daten
nicht mehr genutzt und verarbeitet.
II. 7. Gerichtsstand – Erfüllungsort
(a) Falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, der
Geschäftssitz von MAXXUS Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind.
(b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Unternehmer
III. 1. Allgemeines – Geltungsbereich
(a) Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von
MAXXUS schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch dann, wenn MAXXUS in
Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos
erbringt.
(b) Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich
gesetzlicher Mehrwertsteuer, jedoch ausschließlich Versandkosten und sonstiger
Nebenleistungen (wie Installation, gesondertes Zubehör usw.). Die Darstellung
des Sortiments von MAXXUS auf Internetseiten, in Katalogen oder in der Auslage
stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Offerte
dar.
(c) Der Kunde bestellt die von ihm gewünschte Ware durch Absendung oder
Übergabe der für den Bestellvorgang erforderlichen Informationen.
Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Ein Vertrag
kommt zustande, wenn MAXXUS das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch Auslieferung
oder individuelle Bestätigung. Automatisch versandte Bestellbestätigungen
dienen lediglich der Information des Kunden und stellen keine Vertragsannahme
dar.
(d) MAXXUS ist berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.
(e) Wir behalten uns vor, eine gegenüber unserem Angebot in Preis und Qualität
gleichwertige Leistung zu erbringen und im Falle von Nichtverfügbarkeit
nicht zu liefern / zu leisten.
(f) Vorstehendes gilt nicht für die Abwicklung von Rechtsgeschäften
über Online-Marktplätze und/oder Online-Auktionen. Hier gelten hinsichtlich
des Vertragsschlusses jeweils ausschließlich die AGB des jeweiligen Marktplatz-
oder Auktionsbetreibers.
(g) Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle angebotenen Artikel,
ausschließlich für den Einsatz und die Nutzung im privaten Bereich
(Heimfitness) bestimmt.
III. 2. Fälligkeit und Aufrechnung
(a) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung netto
zur Zahlung fällig.
(b) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(c) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem
ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt,
als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
III. 3. Lieferzeit
(a) Soweit nicht anders angegeben, erfolgt die Lieferung innerhalb von zehn
Werktagen nach Eingang der Bestellung.
(b) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden
voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(c) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten,
so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche
bleiben vorbehalten.
(d) Sofern die Voraussetzungen von (c) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem
Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug
geraten ist.
(e) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende
Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder
von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen,
sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt
ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung
in Fortfall geraten ist.
(f) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug
auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden
vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(g) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu
vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf
den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(h) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete
Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe
von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(i) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben unberührt.
III. 4. Gefahrenübergang – Verpackungskosten
(a) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
(b) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung
eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
III. 5. Mängelhaftung
(a) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen
nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(b) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur
Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer
neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir
verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen, soweit
sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen
Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl
berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
(d) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche
geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich
von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird,
ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
(e) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine
wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(f) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(g) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung
ausgeschlossen.
(h) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt
ein Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang.
(i) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§
478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet
ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
III. 6. Gesamthaftung
(a) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als unter III. 5. vorgesehen,
ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs
– ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche
aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder
wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß
§ 823 BGB. Die Haftung wegen vorsätzlichen Handelns bleibt hiervon
unberührt.
(b) Die Begrenzung nach (a) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs
auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(c) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
III. 7. Eigentumsvorbehaltssicherung
(a) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen
aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere
bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom
Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt,
der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich
angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(b) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere
ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden
ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten
erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß
§ 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist,
uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß
§ 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen
Ausfall.
(d) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe
des Fakturaendbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die
ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen,
und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung
weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde
auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die
Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät
und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs oder Insolvenzverfahrens
gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können
wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(e) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets
für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich
MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche
wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(f) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich
MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung.
Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache
anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig
Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum
oder Miteigentum für uns.
(g) Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen
gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück
gegen einen Dritten erwachsen.
(h) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten
die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl
der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
III. 8. Datenschutz
(a) Zur Auftragsabwicklung speichert MAXXUS die personenbezogenen Daten und
gibt sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter. Der Kunde stimmt dieser Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
(b) Der Vertragstext wird gespeichert und kann auch nach Vertragsschluss noch
eingesehen werden. Der Kunde kann der oben genannten Nutzung und / oder Verarbeitung
seiner Daten jederzeit durch Mitteilung an: Maxxus™ GROUP GmbH & Co.
KG, Hans-Böckler-Str. 5, 64521 Groß-Gerau widersprechen bzw. seine
Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs werden
die hiervon betroffenen Daten nicht mehr genutzt und verarbeitet.
III. 9. Gerichtsstand – Erfüllungsort
(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand;
wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts
ist ausgeschlossen.
IV. Hinweis nach der Batterieverordnung
(a)Endverbraucher sind nach der Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (Batterie-Verordnung) verpflichtet, Batterien und Akkumulatoren (Akkus), die Abfälle sind, an einen Vertreiber oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückzugeben.
(b)Wir sind Vertreiber von Batterien und Akkus im Sinne der Batterie-Verordnung. Als solcher weisen wir Sie darauf hin, dass wir verpflichtet sind, gebrauchte Batterien und Akkus für Sie unentgeltlich zurückzunehmen. Die gebrauchten Batterien und Akkus können Sie an uns übersenden oder in unseren Geschäftsräumen zurückgegeben. Daneben können Sie als Endverbraucher gebrauchte Batterien und Akkus auch bei den von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen oder bei anderen Vertreibern von Batterien und Akkus unentgeltlich zurückgeben. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.
(c)In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. "Cd" steht für Cadmium, " Pb" für = Blei und "Hg" für Quecksilber.

